Klage – Der Stand der Dinge
Nach Sichtung unserer Klagebegründung und der Stellungnahmen des EBA dazu hat das OLG Lüneburg am 12.10.2018 ein Mediationsverfahren vorgeschlagen.
In einem Mediationsverfahren vermittelt ein prozesserfahrener Mediator (i.d.R. ein Richter oder Anwalt) bei dem Versuch, eine konstruktive, einvernehmliche Beilegung des Streits zu erzielen.
Üblicherweise läuft das so ab, dass beide Parteien aufeinander zugehen und gemeinsam einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss erarbeiten, anstatt auf das Urteil eines Dritten zu setzen.
Im Idealfall trifft man sich irgendwo in der Nähe der Mitte. Kommt keine Einigung zu Stande, findet das ursprünglich geplante Gerichtsverfahren trotzdem normal statt.
Nach reiflicher Überlegung, Abgleich mit den Satzungszielen und Abstimmung im Vorstand haben wir uns am 30.10.2018 dazu entschlossen, dem Verfahren zuzustimmen.
Das EBA hat überraschenderweise kurz darauf abgelehnt, an der Mediation teilzunehmen. Die Gründe dazu sind für uns nicht nachvollziehbar. Sinngemäß heißt es, man wolle nicht noch einmal den ganzen Vorgang
aufrollen.
(von: Silke & Maik)