Hallo liebe Freunde leiser Eisenbahnen,
Straßen- und Fluglärmgeplagte
gerade lief auf ARTE ein schöner Beitrag darüber, was sich bei der Bahn verbessern sollte (und in anderen Ländern bereits verbessert hat), aber auch was für Möglichkeiten gegen Straßen- und Fluglärm bestehen.
Auf der Mediathek könnt Ihr ihn hier finden:
https://www.arte.tv/de/videos/090637-091-A/re-endlich-ruhe/
Es lohnt sich!
Zweigleisig
Nachdem der MegaHub nun wirklich einen nennenswerten Betrieb aufgenommen hat, ist es Zeit für eine erste Zwischenbilanz.
Wir möchten hiermit auch Sie ermutigen, uns mitzuteilen, was Sie stört und was sie vielleicht schlimmer erwartet hätten. Als Verein können wir im Moment lediglich sammeln und helfen, die negativen Effekte in geeigneter Form an die Betreiber und das EBA weiterzuleiten.
Positiv zu nennen ist da vor allem die aktuelle Einstellung der Läutwerke, also der Signale, die immer dann in Fahrtrichtung ertönen, wenn die Ladebrücken sich selbst bewegen. Ohne unsere Beharrlichkeit wären die nämlich in beiden Richtungen angeschaltet und viel lauter.
Bei Windstille hört man Hebe-Geräusche, also die aufjaulenden Seilwinden, in ca. 1.000 bis 1.500 m Entfernung noch, aber es stört tags nicht und weckt nachts nicht. Wer dichter dran und öfter in Windrichtung wohnt wird das vielleicht anders bewerten.
Mehrmals pro Nacht, manchmal auch am Tag hört man heftige Aufsetzgeräusche. Hier bleibt abzuwarten, ob die Kranführer im Laufe der Zeit besser werden oder ob es bei zunehmendem Betrieb noch häufiger zu derartigen vermeidbaren „Schlägen“ kommt.
Völlig unklar ist im Moment, warum ab und zu zwischen 2 und 4 Uhr in der Früh Drucklufthörner eingesetzt werden. Dafür kann niemand Verständnis haben.
Allerdings haben wir auch Berichte erhalten, dass im Bereich oder der Nähe des MegaHub am Sonntag Kies oder Schotter verladen wurde. Das würde eher für einen Bauzug sprechen. Eine solche gelbe Anlage von H.F.Wiebe war kürzlich in Lehrte zu sehen, ebenso wie ein Zug mit Bahnschwellen. Es wäre nur zeitlich begrenzter Lärm, und wenn man das vorher weiß, kann man damit oft irgendwie klarkommen. Normalerweise sollten Anlieger bei geplantem nächtlichem Baulärm aber wenigstens per Zeitung oder Postwurf über Umfang und Zeitspanne informiert werden, doch die DB Netz unterlässt das nahezu immer und pflegt seit einem guten Jahr auch ihre Webseite „Max Maulwurf“ nicht mehr so richtig. Das passt einfach nicht in das Bild einer umweltfreundlichen Bahn.
Was man noch besonders nachts hört und was den Schlaf abrupt beendet, sind mit Vollast anschleppende Lokomotiven dieselelektrischer Bauart. Das passt nun gar nicht ins Bild, dass im MegaHub anfangs ausschließlich elektrifizierte Züge der DB Cargo abgearbeitet würden. Es können natürlich auch Züge sein, die nicht im sondern wegen des MegaHub angehalten haben. Wer weiß hierzu mehr?
Was schon jetzt mehrfach aufgefallen ist, sind osteuropäisch registrierte Container-LKW, die über die Straße Am Rehwinkel und die Kolshorner Brücke in den Eisenbahnlängsweg fahren. Leider brettern die so schnell um die Kurve, dass ich es nie geschafft habe, das Handy zu zücken und ein Bild zu machen. Ein Szenario, welches sowohl Anwohner als auch Ortsrat bei den Anhörungen immer wieder als problematisch vorgebracht haben. Aus Sicht der DB Netz nicht realistisch, weil man durch geeignete Verkehrsschilder den Zulauf steuert.
Die beiden extrem laut schlagenden Weichen auf Höhe der Tennet / Leitungsbau gehören nach wie vor zu den schlimmsten Ruhestörern im Bereich Ahlten. Nicht zuletzt, weil die Geräusche an der Kolshorner Brücke weitgehend ins Dorf zurück reflektiert werden. Nach meiner Einschätzung würde hier eine Weiche modernerer Bauart schon sehr viel bringen, aber da bleibt die Bahn eisern.
Natürlich kommt der Lärm auf dem Gütergleis nicht ausschließlich vom MegaHub, sondern auch vom bislang schon vorhandenen Güterbahnverkehr.
Mit welchem Recht kann man sich als Lehrter über nächtlichen Güterlärm aufregen, fragt der eine oder die andere?
Nun, das ist ganz einfach:
Wir haben seit 2012 ein „lärmabhängiges Trassenpreissystem„: nicht direkt leise Züge, aber immerhin auf leise Bremsen umgerüstete Züge fahren preiswerter – aller anderen müssen schrittweise 1% bis 7% mehr für die Streckennutzung bezahlen.
Das brachte einige Jahre sehr viel Geld für die Umrüstung in die Kassen. Doch im Sommer 2018 wurden die Preise für Güterverkehr halbiert (https://www.eurotransport.de/artikel/bundestag-senkt-trassenpreise-175-millionen-euro-fuer-die-schiene-10217545.html). Damit fahren selbst laute Züge nun deutlich billiger als vor der lärmabhängigen Bepreisung!
Sie sind verärgert? Hoho, wir waren noch nicht fertig!
Die Trassenentgelte sollen noch einmal für den Güterverkehr um 0,6% gesenkt werden. Das finanziert man dann mit der Erhöhung des Trassenentgeldes für den Personenverkehr, also mit teureren Bahntickets: https://www.dbnetze.com/infrastruktur-de/Kundeninformationen/2020_KW35_TPS-2022-5557404
Jetzt genug? Nein?
Na dann:
Das Schienenlärmschutzgesetz 2017 regelt, dass seit 13.12.2020 laute Güterzüge nicht mehr fahren dürfen (Dieses Gesetz wurde nicht „gegen die Bahn“ sondern mit EBA und DB entworfen und verabschiedet, und nein, die Traditionsbahnen wie die HSB, Molly & Co sind davon nicht betroffen).
Im ursprünglichen Gesetzentwurf (Bundesdrucksache 18/11287) war vorgesehen, dass Güterzüge, in die laute Güterwagen eingestellt sind, ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Was im Bereich Hannover-Lehrte sogar über etwa ein Jahr gut wahrnehmbar wurde.
Im endgültigen Gesetz (Bundesdrucksache 18/11769) wurde dieser Passus aber gestrichen, weil die langsamen Züge den Güterverkehr zu stark bremsten. Kann man auch verstehen.
Schlimmer wirkt jedoch, dass der allseits beliebte MdB Andreas Scheuer angeordnet hat,
„dass Verstöße gegen die Verordnung bis Dezember 2021 nicht sanktioniert würden […] Erst in letzter Sekunde wurde in einem Schreiben an verschiedene Verbände darauf hingewiesen, dass die Sanktionen im ersten Jahr ausgesetzt werden. Weder die Abgeordneten noch die Öffentlichkeit wurde informiert. Das zeugt nicht gerade von Respekt gegenüber den Betroffenen, die die Wirksamkeit des Gesetzes erwarten, und auch nicht gegenüber dem Parlament als Gesetzgeber.“
(Quelle: https://www.sandra-weeser.de/pressemitteilungb8064fb5)
Und genau das konnte man fast auf den Tag genau beobachten: seit Dezember sind auch die lauten Güterzüge wieder meistens mit voller Geschwindigkeit unterwegs und es fahren auch wieder mehr Güterzüge mit kaputten Rädern („Flachstellen“), die nicht nur die Gesundheit sondern auch unsere Gleise beschädigen und am Ende leise Züge ebenfalls lauter machen.
Es bleibt die Hoffnung, dass dies nur geldgeile Geschäftemacher anderer Bahnunternehmen waren, die dieses eine Jahr noch mit eigentlich reparaturbedürftigen Wagen ausnutzen wollen.
Auf Hilfe durch das EBA ist hier nicht zu hoffen, liebe Bürger!
Denn das EBA hat sich einen schönen Trick ins Gesetz zimmern lassen: Der Lärm wird nicht gemessen oder objektiv festgestellt, sondern anhand von Meldelisten geprüft (!):
Ein Bahnunternehmen meldet, dass es ein paar zu laute Güterwagen im Zug hat. Das EBA überprüft die Meldeliste und die Strecke und stellt dann fest, ob ein Verstoß vorlag. Das wird super funktionieren, na klar!
Kommen wir zum Punkt „zweigleisig“ aus der Überschrift.
Als Verein fahren wir zweigleisig:
1) Sammeln und Melden von unzumutbaren Störungen, in der Hoffnung, dass diese auf kooperative Weise beseitigt werden.
Sollte das nicht greifen, helfen wir Ihnen, die richtigen Rechtswege zu finden. Als Verein können wir zur Zeit nicht mehr juristisch aktiv werden. Aber wir könnten – ausreichende Zahl von Interessenten vorausgesetzt – eine Veranstaltung organisieren und schauen, ob wir ein paar Rechtsanwälte dazu einladen können, die uns aufklären , wie juristische Schritte wegen Nachbarschafts-Ruhestörung in Einzel- oder Sammelform aussehen können.
2) unser Dachverband BVS, den wir nach Kräften unterstützen, kämpft an einer weiteren Front:
die Berücksichtigung von Schlaf-störenden Lärmkomponenten per Gesetz.
Dazu hat die BVS ihre verfassungsrechtlichen, schweren Bedenken gegen den derzeitigen Umgang mit Bahnlärm in Karlsruhe vorgelegt (AZ 1 BvR 1377/21).
Wir identifizieren uns mit diesem Schritt, denn beim Betrieb des MegaHub und der Bahnlinie 1750 sind es nämlich genau diese nächtlichen Aufwachreaktionen: Kurvenkreischen, Volllast anschleppende Lokomotiven, gelegentliches Heulen der Windenmotoren aber auch spontan und vollkommen hirnlos eingesetzte Drucklufthörner gegen 4 Uhr in der Früh – die sich nun zu den jetzt doch wider rumpelnden, schneller durchfahrenden Güterzügen dazugesellen, die uns Anwohnern das Leben schwer machen.
In dieser Angelegenheit gibt es neue Gesundheits-Gutachten aus mehr als einer renommierten Quelle. Genaueres lest bitte hier: https://www.bvschiene.de/wp-content/uploads/2021/07/210722-BVS-PMkarlsruhe-signed.pdf
Euer Team von MegaLeise
Die Urteilsbegründung
sowohl hier im Blog von MegaLeise.de als auch in Gesprächen am Gartenzaun wurde Unmut laut, warum denn nun noch immer keine Urteilsbegründung da ist, bzw. ob sie von uns zurückgehalten wird.
Auch wir sind ungeduldig, daher habe ich mal nach Fristen geschaut. Wann muß man ein Urteil zugestellt bekommen?
„Das Urteil wird […] in der Regel in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, in besonderen Fällen in einem sofort anzuberaumenden Termin, der nicht über zwei Wochen hinaus angesetzt werden soll. Das Urteil ist den Beteiligten zuzustellen.“ (§ 116 VGO)
Drei oder vier Tage nach der Verhandlung hatten wir das Urteil – passt!
Aber es ist noch ein „nicht mit Gründen versehenes“ Urteil, für solche Gründe gelten dann weitere Fristen. Eine Begründung muß:
„innerhalb von fünf Monaten ab Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben“ (BVerwG 6 B 18.93)
worden sein. Wohlgemerkt „der Geschäftsstelle [des Verwaltungsgerichts]“. Es finden sich bei der Recherche Streitfälle, in denen die Geschäftsstelle die Begründung ebenfalls noch liegen ließ und erst später den Beteiligten zugestellt hat.
Es kann also noch eine ganze Weile dauern!
War das nun eine unzulässige Rechtsberatung? Nein, liebe Kritiker, war es nicht. Erst lesen, was genau eine Rechtsberatung ist. Dann diesen Text noch einmal lesen 😉
Kommentare auf unseren OVG Bericht
Auf unseren Bericht zur Gerichtsverhandlung vor dem OVG in Lüneburg gab es zwei durchaus interessante Kommentare. Da diese nur zu sehen sind, wenn man auf die leicht zu übersehende Sprechblase neben Silke Beitrag klickt, gebe ich sie hier noch einmal ungekürzt gemeinsam wieder:
„Brummi-Tung“ schrieb als Kommentar auf „Heute war es soweit…“:
„Wo bleibt denn die Urteilsbegründung, bittschön? Warum haltet ihr das zurück! Total unglaubwürdig, das ihr das Urteil habt, aber nicht die Begründung. Dauert höchsten Fall 5 Tage. Hier stimmt doch etwas nicht???!“
Lieber Brummifahrer, sofern Sie mit „ihr“ das OVG Lüneburg meinen, verstehe ich Ihre Ungeduld wohl mit am besten. Wir und unser Anwalt haben bis Büroschluss und darüber hinaus am Donnerstag gewartet, ob noch etwas aus LG kommt. Ich würde es vielleicht nicht als „unglaubwürdig“ formuliern. Aber ja, „ungewöhnlich“ ist das schon, da stimme ich Ihnen zu!!
Auch der „EingangPapierKorb“ antwortete auf den Kommentar von Brummi Tung:
„Du glaubst auch an den Klapperstorch, oder was? Nehmen wir mal rein hypothetisch an, mein Dienstherr war sich schon seit einem Jahr sicher, dass die Klage wohl abgelehnt werden wird.
Es werden durch das OVG beide Seiten gehört, um eine Urteilsbegründung zu formulieren. Das macht normalerweise das Gericht selbst.
Aber nehmen wir mal, ganz hypothetisch, an, dass es hier um etwas kompliziertere Materie ging, zum Beispiel Ministerbeschlüsse. Dienstanweisungen. Sich überschneidende Gesetze.
Dann geht das, ganz hypothetisch, ins Nds. MWAVD zur Stellungnahme.
Aber nehmen wir mal, ganz hypothetisch, an, dass mein Dienstherr fand, dass sich das BMVI äussern möchte. Und (ganz hypothetisch angenommen) haben wir Osterferien und einen Corona-Fall in der Abteilung.
Da bleibt Post aus Berlin vielleicht auch mal liegen.“
Lieber EingangPapierkorb, Ich möchte Ihren Kommentar den anderen Interessenten nicht vorenthalten. Aber ich bitte Sie, sich persönlich bei mir, einem der anderen Admins oder dem Vorstand der MegaLeise e.V. zu melden.
Nachtrag:
Wir zensieren nichts, das nicht gegen Gesetze oder WordPress-Richtlinien verstößt oder hier inhaltlich nicht hingehört. Doch so, wie es im Moment dort steht, klingt das für manche Leser im Moment nach irgendwas zwischen Stichelei, Satire und VT.
Es wäre im Sinne Aller, uns zu helfen, Ihren Kommentar entsprechend einzuordnen. Anonymität garantiert.
Heute war es soweit…
Auf richterliche Anordnung des Oberverwaltungsgericht haben wir uns heute auf den Weg nach Lüneburg begeben, um dort in der Ritterakademie zur mündlichen Verhandlung unserer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer das Eisenbahnbundesamt) anwesend zu sein.
Nach 3,5 Stunden intensiver Verhandlung zog sich der Senat zurück, um in Kürze sein Urteil zu fällen.
Wir können Euch heute also noch nicht sagen, ob wir erfolgreich waren.
Was wir aber sagen können ist…, dass wir in der Verhandlung sehr gut aufgetreten sind. Unser Rechtsanwalt und die Gutachter von TED haben einen, wie wir fanden, richtig guten Job gemacht. Auch Maik hat mit seinen Einwendungen prima zur Klärung und Darstellung unseres Standpunktes beigetragen.
Die Richter haben wirklich keinen leichten Job, denn über 3 Kartons mit Prozessunterlagen galt es zu bewerten.
Wir hoffen sehr, dass die Entscheidung zu unser aller Gunsten ausfällt und werden Euch sobald es ein Urteil gibt informieren.
MegaLeise Grüße
Silke
Aktuelle Ergebnisse der Schallpegelmessung am MegaHub
In der Woche vom 9. bis 13. November wurden Schallmessungen am MegaHub vorgenommen. Der Termin wurde nicht vorab bekannt gemacht, sodass wir keine Gelegenheit hatten, diese Messungen mit eigenen Geräten am Anlagenzaun zu begleiten. Das hätte allerdings auch nicht sehr viel genützt, denn die Ergebnisse der Messung werden nicht veröffentlicht, wie uns das EBA bereits vor langer Zeit auf Anfrage mitteilte.
Nach Aussage der DB wurde „bei der ersten Messung dabei nun über einen Tag hinweg mit Mikrofonen auf unterschiedlicher Höhe die Geräuschkulisse am MegaHub Lehrte erfasst“. Die DB Netz AG hat dies mit 2 Fotos dokumentiert:
https://bauprojekte.deutschebahn.com/media/projects/7292/docs/HZ_megahub_lehrte_laermmessung_20201125.pdf
Nach unserer Kenntnis wären die Messungen eigentlich in Mitwindrichtung durchzuführen, aber vielleicht stehen die Mikrofone auch nur für den Pressefotografen so. Und man kann nur hoffen, dass die aus größerem Abstand gemessenen Pegel hinterher noch korrekt auf den 1m-Referenzabstand R0 umgerechnet werden.
In der WhatsApp Gruppe wurde darüber diskutiert, dass besonders in jener Woche Güterzüge tagsüber auffällig langsam fuhren und gemutmaßt, dass es einen Zusammenhang mit den Messungen gibt. Wir haben keine Belege dafür, doch ist uns aus anderen Bürgerinitiven berichtet worden, dass soetwas durchaus gerne vorkommen kann.
Warum werden die Messwerte nicht veröffentlicht?
Also wenn mich jemand beschuldigen würde, dass meine Vorberechnungen nicht stimmen und ich hätte später unterstützende Messungen dazu geplant, dann würde ich die Streitpartei öffentlich zu dieser Messung einladen, alles haarklein zeigen, dokumentieren und erklären, sowie die kompletten Daten aushändigen.
Es sei denn …
MegaLeise in Zeiten von Corona
Vieles, was so selbstverständlich war, ist plötzlich eine Besonderheit geworden.
Auch bei uns:
Die Jahreshauptversammlung – Abgesagt. Neuer Termin? Ist noch offen…
Die nächste Vorstandsitzung – Termin steht. Wo und wie? Ist noch offen…
Die Klage. Eingereicht Mai 2018. – Gerichtstermin? Ist noch offen…
Ob letzteres mit Corona zu tun hat ist allerdings noch offen…
Wir bleiben dran! Und Sie bitte gesund!
Ein Weihnachtsgedicht (?)
Am Megahub die Lichter brennen,
die Ahltener können nicht mehr pennen.
Doch jetzt ist`s nur ein leichter Schein,
sind die Lichtmasten an, wird´s richtig helle sein.
Vorbei ist´s mit der stillen Nacht,
wenn bald der 1. Kran erwacht.
Erst 1, dann 2, dann 3, dann 4,
es scheint, es nimmt kein Ende hier.
Und weil der Schnee es nicht mehr macht,
rieselt der Feinstaub auf uns herab.
Nun singet trotzdem und seid froh,
der Megahub kommt sowieso.
Doch geht es um die Art und Weise,
geht es nach uns, dann… MegaLeise!
Schlaflos in Lehrte?
MUSS MAN DAS HINNEHMEN?
Die Bahn informiert, dass NACHTS zwischen 21.9. und 25.9., sowie ggf. 5.10 und 7.10. entlang des Anschlussbereiches zum MegaHub Bagger- und Rammarbeiten durchgeführt werden. Das Postwurfschreiben bemüht sich, so zu klingen, als wäre der Lärm hinzunehmen und alles nicht weiter schlimm. Doch wer aufmerksam liest, sieht den Hinweis auf § 17, Ziffer 3, AEG (der sich zudem auf § 3, Ziffer 1ff. der AVV Baulärm bezieht) und entdeckt das Wort „HOTEL“.
Zudem wird genau diese Bautätigkeit und damit zusammenhängende Entschädigungsmaßnahmen in der Planfeststellung zum MegeHub, Ziffer A.4.7.1 ff geregelt (Zitatstelle habe ich Euch unten rausgesucht).
Da dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellen will, kann und soll, raten wir nur, sich rechtssichere Informationen beim Anwalt, dem EBA und dem genannten Herrn Krause einzuholen.
Wer ein wenig googelt (klick mich, google mich: „Anspruch auf Hotelunterbringung bei Baulärm an der Eisenbahn“) wird sich schnell ein Bild machen können, welcher der drei Instanzen er mehr Vertrauen schenkt.
Vielleicht zum Schluss noch der Hinweis, dass der Postwurf „Anwohnerinformation zu Nachtbauarbeiten“ erst am 18.9.2019 und damit nicht wie vorgeschrieben „mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Beginn“ eingeworfen wurde und zudem nicht in allen potentiell betroffenen Haushalten gelandet ist. Ein Schelm, wer dabei daran denkt, dass es nun recht knapp wird, einen Rechtsanwalt zu befragen.
Sorry, dass auch wir nicht eher darauf hinweisen konnten, bei uns ist der Postwurf gar nicht angekommen und erst gestern von anderen Einwohnern durchgereicht worden!
Hier noch das versprochene Zitat aus der Regelung zur Bautätigkeit im „Planfeststellungsbeschluss zur Umschlaganlage Lehrte, Az. 581pä/008-2014#005“ , vom 19.02.2018, Euer Anwalt wird es sehen wollen, aber lest es ruhig selbst mal durch:
A.4.7.1.4 Information der Anlieger: Die Vorhabenträgerin hat die Bauablaufdaten, insbesondere den geplanten Beginn, die Dauer und das geplante Ende der Baumaßnahmen sowie die Durchführung besonders lärmintensiver Bautätigkeiten, jeweils unverzüglich nach Kenntnis den Anliegern in geeigneter Weise mitzuteilen. Absehbare Abweichungen von dem Zeitplan sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Die Benachrichtigung über den Beginn der Bauarbeiten hat möglichst frühzeitig – in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Beginn der jeweiligen Bauarbeiten – zu erfolgen.
A.4.7.1.5 Soweit auch nach Anordnung aller verhältnismäßigen und mit dem Bauvorhaben vereinbaren Schutzauflagen nachteilige Wirkungen i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verbleiben, die über die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm hinausgehen und damit eine unzumutbare, die Sozialbindung des Eigentums übersteigende Belastung zur Folge haben, hat die Vorhabenträgerin zu prüfen, ob für die betroffenen Personen für den Nachtzeitraum ein angemessener Ersatzschlafraum (z. B. in einem in zumutbarer Nähe befindlichen Hotel) zur Verfügung gestellt werden kann.
A.4.7.1.6 Soweit die in Kapitel A.4.7.1.5 genannten Voraussetzungen vorliegen, ein angemessener Ersatzschlafraum aber nicht zur Verfügung gestellt werden kann, setzt die Planfeststellungsbehörde in diesem Planänderungsbeschluss dem Grunde nach eine Entschädigung fest. Die von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm betroffenen Nachbarn haben unter den in Kapitel A.4.7.1.5 genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld.
Ihr habt ein Anrecht auf Schlaf!!
Viel Erfolg,
megaleisemaik
MegaLeise und BVS erzielen ersten Erfolg im Streit um umweltgerecht gebauten MegaHub
In unserer Klageschrift gegen den derzeitigen Planfeststellungsänderungsbeschluß von 2018 unter Punkt 2 „Baugenehmigung/Seveso-Richtlinie“ haben wir bemängelt, dass im Havariefall oder bei einem größeren Löscheinsatz gefährliche Substanzen in den Boden oder das Grundwasser von Lehrte gelangen könnten und dabei auf einen Verstoß gegen § 50 BImSchG (vereinfacht auch auch „Seveso Richtlinie“ genannt) hingewiesen.
Wie dem von Susanna Veenhuis für den Lehrter Marktspiegel mit Andreas Witzel/DB geführten Interview zu entnehmen ist, ist man hier der Argumentation von MegaLeise e.V. und Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. gefolgt:
Mit speziellen tonnenschweren Beton-Gleistragwannen ist der ganze 85 mal 800 Meter große Umschlagbereich nach Umweltrichtlinien sogar gegen auslaufende Schadstoffe und kontaminiertes Regenwasser abgesichert. „Das war eigentlich so nicht vorgesehen und ist bislang einzigartig an solchen Umschlagplätzen“
[Zitat aus Lehrter Marktspiegel vom 27. Juli 2019, s.u.]
Ungeachtet der endgültigen Entscheidung vor dem OVG Lüneburg hat die Bahn also schon einmal in diesem Punkt Einsicht gezeigt! Sicher kann davon ausgegangen werden, dass man hier einem Urteil zuvorkommen wollte, weil der nachträgliche Einbau so einer Maßnahme ohnehin gekommen wäre und erhebliche Terminverschiebungen nach sich gezogen hätte. Im Antrag klang das noch ganz anders:
„… sie versickern im Boden.“
[Zitat aus Antrag auf Planfeststellungsänderung zum MegaHub Lehrte vom 19. Juli 2016, s.u.]
Hätte MegaLeise e.V. nicht darauf bestanden, wäre das ganze also wohl etwas anders abgelaufen. Aber nicht nur uns ist es zu verdanken. Auch Eure Einwendungen, Unterschriften und Teilnahme an Diskussionen und Aktionen, der Druck über die Politik und nicht zuletzt ein Mentor bei unserem Dachverband BVS haben einen großen Anteil daran gehabt. Dafür ein großes DANKESCHÖN!
Wir hoffen, dass die Bahn sich auch in den Problempunkten zum Lärm noch ein ganzes Stück bewegt. Denn unser Ziel ist es, einen umweltgerechten MegaHub in unserer Nachbarschaft zu begrüßen. Ob wir dafür vor Gericht einen Sieg erringen oder sich die Probleme schon vorher vernünftig lösen, ist zweitrangig. Letzteres würde einem modernen Image der DB jedenfalls gut zu Gesichte stehen.
[Zitat aus Lehrter Markstspiegel vom 27. Juli 2019]
[Zitat aus Antrag auf Planfeststellungsänderung zum Megahub Lehrte vom 19. Juli 2016]
Euer megaleisemaik