Es liest sich vielleicht wie Verschwörungstheorie, ist aber ernst. Über die Feiertage beantragt das Zementwerk Höver eine Erlaubnis zur Verbrennung eines Ersatzbrennstoffes der aus „einer Vielzahl verschiedener gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle“ besteht.
Einsicht in die ausgelegten Unterlagen ist nur noch BIS FREITAG, 21.12. MÖGLICH.
Einwendungen dann bis 21. Januar 2019.
Dieser Ersatzbrennstoff enthält unter anderem:
- (Betriebsgeheimnis)
- geringe Mengen schwermetallhaltiger Verbindungen
- kaum noch Schwermetalle und Chlor
- Die Gefahrstoffe Ethyl- oder Butylacetat
- Müll der z.B. alte Filter und Schutzkleidung und Reste alter Kühlschränke enthält.
- Bau- und Abbruchabfall von verunreinigten Standorten.
- HBCD haltiges Styropor
Wie schon beim MegaHub läuft ein wesentlicher zeitlicher Abschnitt der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Weihnachtsfeiertage. Damit hat man in den Ferien genug Zeit, sich damit zu beschäftigen. Außerdem gelten ab Januar 2019 eine Reihe neuer Grenzwerte, vor allem bei Stickoxyden. Ob es hier – genauso wie beim MegaHub und dem Schienenbonus – darum geht, den Antrag noch unbedingt schnell auf die alte Norm zu stellen, wurde ich mehrfach gefragt, kann es aber nicht beantworten, sorry.
Sachlichkeit
Die Holcim ist ein bedeutender Arbeitgeber in unserer Nachbarschaft. Viele von uns kennen Mitarbeiter, Geschäftskontakte, Investoren aber auch Umweltfachleute, Eltern von Kindern mit Atemwegsproblemen (me too). Jeder von ihnen wird seine eigene Meinung zu dieser Angelegenheit verbreiten.
Diese Beitrag soll Euch ermöglichen, Euren eigenen Standpunkt zu erlangen. Ich werde versuchen, es daher aus meiner Sicht so neutral wie möglich darzustellen. Sollte mir das nicht gelingen, ist es keine üble Absicht: ich bin weder vollständig Unbeteiligter, noch Luftschadstoffexperte.
Wobei Letzteres auch völlig egal ist, da das Gutachten über die Luftschadstoffe ohnehin weder ausgelegen hat, noch den Behördenunterlagen beigefügt war (soweit ich es sehen kann). Aber es ist auch nicht erforderlich, dass jemand im Gewerbeaufsichtsamt sich tief einarbeitet. Der Antrag führt nämlich zeitsparend schon das Fazit des Gutachtens auf: „Emissionen werden nicht wesentlich verändert“.
Also alles gut, weiterschlafen!
Außerdem wird ein Produkt mit diesem Namen in der ähnlich liegenden Gemeinde Lägerdorf in SH schon seit 20 Jahren verbrannt. Damit gab es keine Probleme. Na gut, bis auf diese Bedenken von Naturschützern, die das Ganze gar nicht positiv sehen.
Öffentlichkeit
Einen HAZ Artikel dazu gab es schon am 23.08.2018.
Etwas mehr Diskussionsbedarf erzeugte wohl die Debatte im HAZ-Artikel zu GAA ./. BUND den Achim Gückel sehr sachlich recherchiert und aufbereitet hat.
Menge
Künftig sollen 30.000 Tonnen Renotherm pro Jahr in Höver verbrannt werden, zusammen mit den bereits genehmigten Filterpresskuchen (FPK) nicht mehr als max. 50.000 Tonnen pro Jahr.
Energy from Waste statt Kohle
Zur Zeit feuert Holcim die Anlage mit 85% Ersatzbrennstoff (Altreifen, Filterpresskuchen, Fluff). Erlaubt wären seit 2011 bereits 100%, sich aufzuregen käme also schon ein wenig spät. Nach Genehmigung soll dies mit Hilfe des Brennstoffs „Renotherm (R)“ auf die genehmigten 100% erhöht werden, d.h. die gesamte Anlage wird dann nur noch mit Abfall- und Restprodukten statt fossiler Brennstoffe betrieben. Das spart Kohle und der Restmüll muss ja ohnehin weg. Der eine oder andere wird sich fragen, ob es notwendig ist, es ausgerechnet so dicht in Hauptwindrichtung zu einem Siedlungsgebiet zu tun…
Wozu dann der neue Antrag? Die 100% waren ohne den „neuen Brennstoff “ Rhenotherm (Abfallschlüsselnummer 190204) genehmigt, es geht fortmal darum, dass sich ein paar Abfallschlüsselnummern ändern.
1902 sind „Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation“.
190204 konkreter „vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten“
„Renotherm … setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle zusammen.“ Der Rest dazu ist Betriebsgeheimnis und wird nicht veröffentlicht. Dies betrifft vor allem die Aufschlüsselung der Abfallschlüsselnummern.
Betriebsgeheimnisse dienen nicht primär dem Verbergen von Informationen vor der Nachbarschaft. In erster Linie will REMONDIS den Forschungsaufwand, den sie in den Brennstoff investiert haben, schützen. Es steht mir nicht zu, zu bewerten, vor wem oder vor was.
HBCD
Hexabromcyclododecan … das Zeug was kürzlich sogar im Blut von Europa-Parlamentariern gefunden wurde. Zu HBCD weiss die Wikipedia zu berichten (gekürzt) :
„In Deutschland mussten HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe nach einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung ab 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Aufgrund dieser Einstufung kam es zu Entsorgungsengpässen, da viele Müllverbrennungsanlagen nicht über die entsprechende Genehmigung verfügten. […] Am 17. Juli 2017 wurden die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung und eine Änderung zur Abfallverzeichnis-Verordnung erlassen (BGBl. I S. 2644). HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe können damit auch weiterhin in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden“.
Und das ist vielleicht auch gut so, denn in Zementöfen verbrennt das Zeug (hoffe ich), statt unser Grundwasser zu belasten.
Hintergrund der Genehmigung
- Bislang durften solche Stoffe (wie Renotherm) nur über die FPK-Anlage in den Drehrohrofen eingebracht werden, es soll nun genehmigt werden, diese Stoffe inform von Renotherm über die normale Feuerung einzuführen.
Welche Gefahren sich daraus ergeben – oder anders herum gefragt – warum es bislang nur über die FPK-Zuführung erlaubt war, erschließt sich mir nicht.
- Der Antrag enthält die folgenden Formulierungen:
„Bereits 2002 und 2011 wurde EINE VIELZAHL der Abfallschlüsselnummern genehmigt“ und „Daher sind der überwiegende Anteil der Abfallnummern bereits genehmigt“.
In Genehmigungsverfahren kann man zu recht etwas nervös werden, wenn jemand schreibt, „im Grunde ist ja schon alles genehmigt“. Dann sollte man gerne mal den Behörden etwas genauer auf die Finger schauen, ob sie die restlichen Abfallschlüsselnummern auch korrekt überprüfen und genehmigen – oder das gar nicht können, weil die Betriebsgeheimnisse sind.
- Zudem soll genehmigt werden, dass einige der bisherigen Abfallschlüsselnummern aus den FPK in die Renotherm-Gruppe verschoben werden (und damit künftig dem Betriebsgeheimnis unterliegen).
Oh weh, zusammen mit Punkt 2 ist das jetzt aber eine zündfähige Mischung geworden! Das könnte man mit „was noch nicht genehmigt wurde, wird nun Betriebsgeheimnis und ist durchzuwinken“ interpretieren. Da sollte man sich doch etwas mehr Transparenz wünschen dürfen! Die konkreten Gefahrstoffnummern könnten z.B. pseudonymisiert werden, damit man wenigstens erkennen kann, ob das GAA sie trotz aller Heimlichkeit korrekt bewertet hat.
Bei aller Neutralität:
- diese vorstehenden Punkte halte ich für dringend zu hinterfragen!
- warum ein Abfallstoff Betriebsgeheimnis werden kann und warum eine Behörde das dann trotzdem genehmigen kann erschließt sich mir nicht. Das ein Bindemittel zur Pelletierung geheim ist: okay. Das ein Trocknungs- Transport- oder Lagerungsprozess geheim ist: okay. Aber in erster Linie dienen nicht Geheimnisse, sondern Patentverfahren dem Schutz von Investitionen.
Auslegung
- bis einschl. 21.12.2018
- Bürgerbüro Lehrte, Rathausplatz 1
(Do bis 19:00, Fr. bis 13:00) oder
- Stadt Sehnde, Nordstraße 21, Sehnde, Zimmer 204
(Do bis 18:00, Fr. bis 13:00) oder
- Staatl. Gewerbeaufsichtsamt, Am Listholze 74, 30177 Hannover
(Do bis 16:00, Fr. bis 14:30)
Einwendungen
bis 25.Jan2019
per Mail an poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Oder einer der drei o.g. Dienststellen abgeben bzw. per Post dort hinsenden.
Erörterungstermin
FALLS es einen Erörterungstermin geben wird (liegt im Ermessen der Genehmigungsbehörde), findet er statt am
- 13. März 2019, 10:00 Uhr
- Schützenheim HÖVER, Schützenstraße 10
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