Mitmachen: Lärmaktionsplanung Lehrte bis 3.4.


Die Stadt hat die Bürgerbeteiligung der sogenannten Lärmaktionsplanung gestartet. Bis zum 3. April können und sollten sich alle Bürger zur Planung äußern, Verbesserungsvorschläge machen oder auf besonders dringliche Probleme hinweisen. Wer genaueres wissen will, findet am Ende den Link zur konkreten Webseite der Stadt.
Lasst Euch nicht von dem Dokument abschrecken, ab Seite 29 liest es sich auch für den Normalbürger recht leicht! Die Tabellen und Karten am Anfang müssen halt sein, und der Eine oder Andere will das ja auch konkret wissen.

Aber es geht auch eine Nummer einfacher:

Freunde einer benachbarten BI waren so nett, das von der Stadt angebotene Formular so umzubauen, dass man es OHNE AUSDRUCKEN auf einem normalen PC bearbeiten und als PDF-Anhang per E-Mail wieder einsenden kann: Ausfüllbares Formular. Das macht zumindest für PC-affine Menschen die Mitwirkung deutlich einfacher. Leider gibt es wieder kein Web-Formular, dass sich auch direkt vom Handy bedienen ließe. Schade! Dieses Internetdingens ist halt noch Neuland …

Egal, ob Ihr laut Karte betroffen seid oder Euch gelärmnervt fühlt – wenigstens die von der Stadt höchstselbst formulierte Passage sollten wir auch von der Bürgerseite her unterstreichen, also reinschreiben und absenden:
Lehrte als Eisenbahnknotenpunkt ist auch nach Abschluss des Lärmsanierungsprogramms in hohem Maße von Schienenverkehrslärm betroffen. Neben der Kernstadt sind insbesondere die Ortsteile Ahlten und Aligse großen Lärmbelastungen ausgesetzt. Wir erachten die bislang realisierten Lärmsanierungsmaßnahmen als nicht ausreichend und fordern daher die erneute Aufnahme Lehrtes in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes.„.
(Was das EBA zwar schon verklausuliert angedeutet hat, aber politischer Druck entsteht nur durch das Volk, nicht im Rathaus, also helft unseren Vertretern beim Druckaufbau).
Schienen- und Straßenlärm überlagert

Wer noch mehr und Genaueres wissen will, kann sich unter diesem Link informieren:
Laermaktionsplanung der Stadt Lehrte

Vielen Dank für’s Mitmachen!
Euer Team von MegaLeise

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Verlinkung befreundeter BIs und Vereine


Frühjahrsputz!

wir haben unter dem neuen Menüpunkt „Freunde und Partner“ diverse Webseiten von uns nahe stehenden Initiativen und Vereinen so eingetragen, dass Ihr sie schneller finden könnt.
Dort findet Ihr nun auch die neue Webseite unserer Freunde der sauberen Luft. Wie viele andere Vereine aus unserem Umkreis unterstützen wir uns gegenseitig, für inhaltliche Themen und Angelegenheiten wendet Euch bitte immer direkt an den jeweiligen Verein. Wir von MegaLeise haben unsere Kompetenzen im Bereich Lärm und Lärmvermeidung.

Lärmaktionsplanung am 19.2. in der Städtischen Galerie Lehrte


Die Stadt Lehrte lädt Euch alle zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans am Dienstag, dem 19.02.2019, ein. Beginn ist um 18:00 Uhr  auf dem ehemaligen Zuckergelände, Städtische Galerie LehrteAlte Schlosserei 1 (schräg gegenüber der HAZ Redaktion, direkt neben dem Restaurant „My Bodega“).

Auf dieser Veranstaltung könnt Ihr Euch über den Entwurf des Lärmaktionsplans informieren und Fragen zur Planung stellen. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung wird der Entwurf vier Wochen lang öffentlich ausgelegt. Dann sind alle Einwohner dazu eingeladen, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und Anregungen und Vorschläge einzubringen. Die vorgebrachten Anregungen werden anschließend geprüft und fließen in die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans mit ein.

Euer Team MegaLeise

Quelle: <www.lehrte.de>

Jahreshauptversammlung am 22.2.


am 22. Februar um 19.00 Uhr im Landhotel Behre in Ahlten wird MegaLeise e.V. seine Jahreshauptversammlung abhalten. Auf der Vorstandssitzung am 29. Januar haben wir unsere Agenda und die Organisation des Abends abgestimmt. Alle Mitglieder erhalten in Kürze eine Einladung. Wir hoffen auf rege Teilnahme!

Übrigens:
in der Einladung wird auch verraten, wer unser Gastredner in diesem Jahr sein wird.

 

Hilfsaktion war großer Erfolg!


Wir haben kürzlich den Ahltener „Arbeitskreis Luft“ bei der Verbreitung
seiner Einwendungsvorlagen unterstützt. Interessenten wenden sich bitte
weiterhin an Siegmar.Gruenewald (at) gmx.net aus Ahlten.

Übrigens:
mit etwas über 2.000 Seitenaufrufen an 3 Tagen erreichte die Aktion fast so viele Leute wie unsere eigenen Beiträge (3.300 im Mai 2018).

Giftmüll-Abgase über Ahlten?


Es liest sich vielleicht wie Verschwörungstheorie, ist aber ernst. Über die Feiertage beantragt das Zementwerk Höver eine Erlaubnis zur Verbrennung eines Ersatzbrennstoffes der aus „einer Vielzahl verschiedener gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle“ besteht.
Einsicht in die ausgelegten Unterlagen ist nur noch BIS FREITAG, 21.12. MÖGLICH.
Einwendungen dann bis 21. Januar 2019.

Dieser Ersatzbrennstoff enthält unter anderem:

  • (Betriebsgeheimnis)
  • geringe Mengen schwermetallhaltiger Verbindungen
  • kaum noch Schwermetalle und Chlor
  • Die Gefahrstoffe Ethyl- oder Butylacetat
  • Müll der z.B. alte Filter und Schutzkleidung und Reste alter Kühlschränke enthält.
  • Bau- und Abbruchabfall von verunreinigten Standorten.
  • HBCD haltiges Styropor

Wie schon beim MegaHub läuft ein wesentlicher zeitlicher Abschnitt der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Weihnachtsfeiertage. Damit hat man in den Ferien genug Zeit, sich damit zu beschäftigen. Außerdem gelten ab Januar 2019 eine Reihe neuer Grenzwerte, vor allem bei Stickoxyden. Ob es hier – genauso wie beim MegaHub und dem Schienenbonus – darum geht, den Antrag noch unbedingt schnell auf die alte Norm zu stellen, wurde ich mehrfach gefragt, kann es aber nicht beantworten, sorry.

Sachlichkeit

Die Holcim ist ein bedeutender Arbeitgeber in unserer Nachbarschaft. Viele von uns kennen Mitarbeiter, Geschäftskontakte, Investoren aber auch Umweltfachleute, Eltern von Kindern mit Atemwegsproblemen (me too). Jeder von ihnen wird seine eigene Meinung zu dieser Angelegenheit verbreiten.

Diese Beitrag soll Euch ermöglichen, Euren eigenen Standpunkt zu erlangen. Ich werde versuchen, es daher aus meiner Sicht so neutral wie möglich darzustellen. Sollte mir das nicht gelingen, ist es keine üble Absicht: ich bin weder vollständig Unbeteiligter, noch Luftschadstoffexperte.

Wobei Letzteres auch völlig egal ist, da das Gutachten über die Luftschadstoffe ohnehin weder ausgelegen hat, noch den Behördenunterlagen beigefügt war (soweit ich es sehen kann). Aber es ist auch nicht erforderlich, dass jemand im Gewerbeaufsichtsamt sich tief einarbeitet. Der Antrag führt nämlich zeitsparend schon das Fazit des Gutachtens auf: „Emissionen werden nicht wesentlich verändert“.
Also alles gut, weiterschlafen!

Außerdem wird ein Produkt mit diesem Namen in der ähnlich liegenden Gemeinde Lägerdorf in SH schon seit 20 Jahren verbrannt. Damit gab es keine Probleme. Na gut, bis auf diese Bedenken von Naturschützern, die das Ganze gar nicht positiv sehen.

Öffentlichkeit

Einen HAZ Artikel dazu gab es schon am 23.08.2018.

Etwas mehr Diskussionsbedarf erzeugte wohl die Debatte im HAZ-Artikel zu GAA ./. BUND den Achim Gückel sehr sachlich recherchiert und aufbereitet hat.

Menge

Künftig sollen 30.000 Tonnen Renotherm pro Jahr in Höver verbrannt werden, zusammen mit den bereits genehmigten Filterpresskuchen (FPK) nicht mehr als max. 50.000 Tonnen pro Jahr.

Energy from Waste statt Kohle

Zur Zeit feuert Holcim die Anlage mit 85% Ersatzbrennstoff (Altreifen, Filterpresskuchen, Fluff). Erlaubt wären seit 2011 bereits 100%, sich aufzuregen käme also schon ein wenig spät. Nach Genehmigung soll dies mit Hilfe des Brennstoffs „Renotherm (R)“ auf die genehmigten 100% erhöht werden, d.h. die gesamte Anlage wird dann nur noch mit Abfall- und Restprodukten statt fossiler Brennstoffe betrieben. Das spart Kohle und der Restmüll muss ja ohnehin weg. Der eine oder andere wird sich fragen, ob es notwendig ist, es ausgerechnet so dicht in Hauptwindrichtung zu einem Siedlungsgebiet zu tun…
Wozu dann der neue Antrag? Die 100% waren ohne den „neuen Brennstoff “ Rhenotherm (Abfallschlüsselnummer 190204) genehmigt, es geht fortmal darum, dass sich ein paar Abfallschlüsselnummern ändern.
1902 sind „Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation“.
190204 konkreter „vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten“

„Renotherm … setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle zusammen.“ Der Rest dazu ist Betriebsgeheimnis und wird nicht veröffentlicht. Dies betrifft vor allem die Aufschlüsselung der Abfallschlüsselnummern.

Betriebsgeheimnisse dienen nicht primär dem Verbergen von Informationen vor der Nachbarschaft. In erster Linie will REMONDIS den Forschungsaufwand, den sie in den Brennstoff investiert haben, schützen. Es steht mir nicht zu, zu bewerten, vor wem oder vor was.

HBCD

Hexabromcyclododecan … das Zeug was kürzlich sogar im Blut von Europa-Parlamentariern gefunden wurde. Zu HBCD weiss die Wikipedia zu berichten (gekürzt) :
„In Deutschland mussten HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe nach einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung ab 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Aufgrund dieser Einstufung kam es zu Entsorgungsengpässen, da viele Müllverbrennungsanlagen nicht über die entsprechende Genehmigung verfügten. […] Am 17. Juli 2017 wurden die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung und eine Änderung zur Abfallverzeichnis-Verordnung erlassen (BGBl. I S. 2644). HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe können damit auch weiterhin in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden“.
Und das ist vielleicht auch gut so, denn in Zementöfen verbrennt das Zeug (hoffe ich), statt unser Grundwasser zu belasten.

Hintergrund der Genehmigung

  1. Bislang durften solche Stoffe (wie Renotherm) nur über die FPK-Anlage in den Drehrohrofen eingebracht werden, es soll nun genehmigt werden, diese Stoffe inform von Renotherm über die normale Feuerung einzuführen.
    Welche Gefahren sich daraus ergeben – oder anders herum gefragt – warum es bislang nur über die FPK-Zuführung erlaubt war, erschließt sich mir nicht.
  2. Der Antrag enthält die folgenden Formulierungen:
    „Bereits 2002 und 2011 wurde EINE VIELZAHL der Abfallschlüsselnummern genehmigt“ und „Daher sind der überwiegende Anteil der Abfallnummern bereits genehmigt“.
    In Genehmigungsverfahren kann man zu recht etwas nervös werden, wenn jemand schreibt, „im Grunde ist ja schon alles genehmigt“. Dann sollte man gerne mal den Behörden etwas genauer auf die Finger schauen, ob sie die restlichen Abfallschlüsselnummern auch korrekt überprüfen und genehmigen – oder das gar nicht können, weil die Betriebsgeheimnisse sind.
  3. Zudem soll genehmigt werden, dass einige der bisherigen Abfallschlüsselnummern aus den FPK in die Renotherm-Gruppe verschoben werden (und damit künftig dem Betriebsgeheimnis unterliegen).
    Oh weh, zusammen mit Punkt 2 ist das jetzt aber eine zündfähige Mischung geworden! Das könnte man mit „was noch nicht genehmigt wurde, wird nun Betriebsgeheimnis und ist durchzuwinken“ interpretieren. Da sollte man sich doch etwas mehr Transparenz wünschen dürfen! Die konkreten Gefahrstoffnummern könnten z.B. pseudonymisiert werden, damit man wenigstens erkennen kann, ob das GAA sie trotz aller Heimlichkeit korrekt bewertet hat. 

Bei aller Neutralität:

  • diese vorstehenden Punkte halte ich für dringend zu hinterfragen!
  • warum ein Abfallstoff Betriebsgeheimnis werden kann und warum eine Behörde das dann trotzdem genehmigen kann erschließt sich mir nicht. Das ein Bindemittel zur Pelletierung geheim ist: okay. Das ein Trocknungs- Transport- oder Lagerungsprozess geheim ist: okay. Aber in erster Linie dienen nicht Geheimnisse, sondern Patentverfahren dem Schutz von Investitionen.

Auslegung

  • bis einschl. 21.12.2018
  • Bürgerbüro Lehrte, Rathausplatz 1
    (Do bis 19:00, Fr. bis 13:00) oder
  • Stadt Sehnde, Nordstraße 21, Sehnde, Zimmer 204
    (Do bis 18:00, Fr. bis 13:00) oder
  • Staatl. Gewerbeaufsichtsamt, Am Listholze 74, 30177 Hannover
    (Do bis 16:00, Fr. bis 14:30)

Einwendungen

bis 25.Jan2019
per Mail an poststelle@gaa-h.niedersachsen.de
Oder einer der drei o.g. Dienststellen abgeben bzw. per Post dort hinsenden.

Erörterungstermin

FALLS es einen Erörterungstermin geben wird (liegt im Ermessen der Genehmigungsbehörde), findet er statt am

  • 13. März 2019, 10:00 Uhr
  • Schützenheim HÖVER, Schützenstraße 10

 

Das EBA will nicht


Klage – Der Stand der Dinge

Nach Sichtung unserer Klagebegründung und der Stellungnahmen des EBA dazu hat das OLG Lüneburg am 12.10.2018 ein Mediationsverfahren vorgeschlagen.

In einem Mediationsverfahren vermittelt ein prozesserfahrener Mediator (i.d.R. ein Richter oder Anwalt) bei dem Versuch, eine konstruktive, einvernehmliche Beilegung des  Streits zu erzielen.
Üblicherweise läuft das so ab, dass beide Parteien aufeinander zugehen und gemeinsam einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss erarbeiten, anstatt auf das Urteil eines  Dritten zu setzen.
Im Idealfall trifft man sich irgendwo in der Nähe der Mitte. Kommt keine Einigung zu  Stande, findet das ursprünglich geplante Gerichtsverfahren trotzdem normal statt.

Nach reiflicher Überlegung, Abgleich mit den Satzungszielen und Abstimmung im Vorstand haben wir uns am 30.10.2018 dazu entschlossen, dem Verfahren zuzustimmen.

Das EBA hat überraschenderweise kurz darauf abgelehnt, an der Mediation teilzunehmen. Die Gründe dazu sind für uns nicht nachvollziehbar. Sinngemäß heißt es, man wolle nicht noch einmal den ganzen Vorgang
aufrollen.

(von: Silke & Maik)

Bürgerrechte-Beschneidungs-Gesetz am 8.11.2018 verabschiedet


so hätte es zumindest korrekt heissen müssen, der offizielle Name lautet „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“.

Worum geht es?

Dieses neue Gesetz soll die Verzögerungen durch Planungsfehler, Mogeleien und Schlampigkeiten in der Planung von Schienen- und anderen Verkehrswegen dadurch auffangen, dass die nach Aarhus-Konvention EU-weit festgelegten Bürgerrechte in Deutschland wieder drastisch reduziert werden. Besonders bei der Planung von Schienenwegen. Außerdem soll das EBA auch gleich Anhörungsbehörde werden (statt wie bisher bei Bahnprojekten in Niedersachsen die NLStBV).
Nachzulesen in Bundesdrucksachen 19/4459 und 19/5580 , eine endgültige Fassung, die beide Dokumente vereinigt, kommt später.

Wer hat’s verbockt?

Die Annahme des Gesetzentwurfes erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, LINKE und GRÜNEN.

Wie sehen Bürgerverbände dieses Gesetz?

Dieses verfehlte Gesetz der GroKo wurde vom Bundesverkehrsministerium mit Hilfe von Lobbyvertretern und Experten erarbeitet – Betroffenenverbände waren leider dazu nicht geladen.

Das Gesetz hat im wesentlichen ein Ziel: Nachdem die Politik lange Zeit nicht genügend in die Infrastruktur investiert und zu wenig geplant hat, will sie jetzt Verkehrsprojekte durchdrücken.
Bürger sollen sich dabei möglichst raushalten – deshalb sollen Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung deutlich beschnitten werden.

MegaLeise hat, genauso wie die meisten Bürgerverbände im Infrastrukturbereich, rechtzeitig die Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises angeschrieben und darüber informiert dass und warum wir dieses Gesetz in dieser Fassung ablehnen. Dr. Frühauf, Vorsitzender unseres Dachverbandes (Bundesvereinigung gegen Schienenlärm) durfte als einziger Vertreter von Bürgerverbänden dazu seine Stellungnahme in Berlin vortragen. Sonstige Vortragende kamen vor allem aus den Bereichen DB, Infrastruktur-Ministerium und Bauwesen.

Schönen 1. Advent wünscht Euch
MegaLeiseMaik

MegaHub: nur Schlafzimmerfenster neu?


Seit heute erreichen uns Berichte über Besuchstermine einer Frau L. von Bonk & Maire, die sich nur für die aktuellen Fenster im aktuellen Schlafzimmer interessiert. Sie nimmt die Maße vom Schlafzimmer und der Fenster.
Laut ihrer Aussage gibt es nur schalldämmende Fenster für Schlafräume. Sie sagte dann, dass man sich auch noch in die Giebelwand einen Lüfter einbauen lassen kann, damit auch bei geschlossenem Fenster Frischluft ins Zimmer kann. Diese sind wohl „ziemlich“ leise.

Diese Darstellung der Frau L., die ich hier von 2. Hand wiedergebe, entspricht nicht meiner Auffassung des Regelwerkes „24. BImSchV“ §2 Ziffer 2 („Schutzbedürftig sind die in Tabelle 1 Spalte 1 der Anlage zu dieser Verordnung genannten Aufenthaltsräume“). Es wäre eine unzulässige Beschränkung auf Tabelle 1, Spalte 1, Ziffer 1. Die Tabelle führt in Spalte 1 aber 6 Raumkategorien auf!

Für Zweifler, die sich jetzt vielleicht fragen, was MegaLeise da wohl wieder ausgegraben hat gibt es eine Abkürzung – selbst die DB sieht das anders, als Frau L. es uns Einwohnern gegenüber zu vertreten scheint. Einfach mal diesen Link aufrufen und das für Otto-Normalverbraucher verständliche Flugblatt durchlesen:

klick: Flyer-passiver-Schallschutz-data (PDF)

Ebenfalls lesenswert ist der entsprechende Abschnitt in der städtebaulichen Lärmschutzfiebel (ab ca. Seite 7):

klick: staedtebauliche Laermfibel (Fensterklassen)

Insgesamt sei festzuhalten:

  • die Regelwerke beschränken sich eben NICHT nur auf den Einsatz neuer Fenster. Ob neue Fenster ausreichen, kann ohne Beurteilung der Bausubstanz (Baubeschreibung!) nicht pauschal sicher gesagt werden. Die Gutachter können eine pauschale Abschätzung vorher durchgeführt haben, müssen diese dann aber auch offenlegen, sonst sollte man der Vollständigkeit der Maßnahme und dem Abschluss massiv widersprechen.
  • die Regelwerke sprechen UNTER ANDEREM von „Räume(n), die überwiegend zum Schlafen benutzt werden“.
    Das berührt m.E. verschiedene andere Schutzgüter und hat daher mehrere Haken: Es geht niemanden etwas an, wann, wo und warum ich in meinem Schlafzimmer schlafe oder im Gästeschlafzimmer, Kinderzimmer oder auf dem Sofa im Wohnzimmer. Dieses offen legen zu müssen, wäre ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre, Gesundheitszustand und Religionsgewohnheiten. Außerdem ist nicht zu erkennen, wie im Fall einer Umnutzung (geänderte Familiensituation) oder eines Verkaufs umgegangen wird.
    Daher muss meiner Ansicht nach der Gutachter akzeptieren, wenn man alle grundsätzlich zum Schlafen geeigneten Räume als „überwiegend zum schlafen genutzt“ deklariert. Holt Euch lieber eine Rechtsauskunft, wenigstens beim Auskunftsdienst Eurer Rechtsschutzversicherung.
  • die Regelwerke führen in der selben Spalte auch „Wohnräume“, „… Büroräume …“ und „Sonstige Räume die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“ auf. Diese haben über die Berechnungsformeln einen bisweilen deutlich geringeren Schutzanspruch, aber eben NICHT KEINEN ANSPRUCH.

Lasst Euch nicht auf eine Vereinfachung zu Euren Ungunsten ein!

Tipp:
sich über die Schalldämmlüfter und deren Wartungs- und Unterhaltskosten aufzuregen, lohnt nicht. Laut einem recht hohen Urteil wollte der Gesetzgeber die Gelackmeierten absichtlich lackmeiern.
Für Niedrigenergiehäuser (1998 bis…) ist ein einzelner Lüfter ziemlich witzlos, es strömt keine Luft nach, es sei denn er dreht alle paar Minuten die Strömungsrichtung um (dazu weiter unten mehr)
Nehmt die Lüfter einfach mit, aber lasst sie so verschalten, dass Ihr sie bei Bedarf einschalten könnt. Wer Nachbarn mit Grill oder Kamin hat, weiß, was ich meine.

Und in die Nord- oder Nordost-Fassade sollte man sie auch nicht ohne Not einbauen, dort kommt der Lärm her. Man hört das! Ich habe einen guten, gedämmt eingebauten Meico Lüfter im nordseitigen Dach, da höre ich seit dem Einbau jeden Güterzug lauter als vor dem Einbau – aber die Sommer werden heiss …

Wer kann, sollte die Lüfter statt in die Giebelfassade vlt. lieber in die Dachflächen einbauen lassen, weil sie sich da besser Schall- und Wärme-dämmen lassen. Aber besser nicht in Nord- oder Nordost-Dachflächen wegen der Lage zur Schallquelle. Und besser nicht in Süd- oder Südwest-Dachflächen wegen der Hitze, im Sommer werdet Ihr sie sonst nicht gebrauchen können (wohin denn dann … ?)

Und ja, die nerven auch ganz schön! Habe neben meinem Meico auch Wandeinbau-Lüfter mit Wärmerückgewinnung von der Edelmarke Pabst erlebt – nerven fast genauso wie die Bahn selbst, aber bei günstiger Einbaulage ist das wenigstens ein gleichmäßiges Geräusch (alle 90 Sekunden Änderung der Drehrichtung).

Ihr seht, das Thema Lüfter ist ziemlich komplex und man kann keinen wirklich guten Rat geben 😦

Spendenbescheinigungen


endlich haben wir das lange erwartete Dokument vom Finanzamt Burgdorf erhalten. Kurz nachdem unser Kassenwart aus den Herbstferien zurück ist, werden wir beginnen, Euch die Spendenbescheinigungen zuzustellen.
Bitte prüft, ob Eure E-Mail-Adressen seit der Spende nicht mehr geändert wurden und ob die Wohnanschrift noch stimmt.

Danke für Eure Geduld!!