Status
Unsere Bürgerinitiative hat im Herbst 2016 erneut Fehler und Fragwürdigkeiten in der Planung des MegaHub vom Januar 2016, ausgelegt im Juli 2016, gefunden. Auch die Stadt Lehrte, die zudem noch die Sorge einer sauberen Lösung für Havarie- und Feuerwehreinsätze zu bewältigen hat, stand den überarbeiteten Plänen in mehreren gewichtigen Aspekten äußerst kritisch gegenüber.
Ein hinzugezogenes Gutachterbüro bestätigte unabhängig von unseren eigenen Ausarbeitungen elementare Probleme in den neuen Plänen, insbesondere beim Lärmschutz, für u.a. den alte Regelungen angewendet werden, obwohl das Gesetz hier klar sagt:
„Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist für Abschnitte von Vorhaben, für die bis zum 31. Dezember 2014 das Planfeststellungsverfahren bereits eröffnet und die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht worden ist, § 3 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden“.
Oder anders herum gesagt: da sowohl Januar 2015 als auch Juli 2016 eindeutig nach dem 31.12.2014 liegen, ist die Anlage 2 in der neuen, ab dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung anzuwenden – hat die Bahn aber nicht getan und das EBA findet nichts schlimmes daran.
Rückblick:
Unsere Bürgerinitiative hat im Sommer 2015 erfolgreich verhindert, dass der MegaHub in der geplanten Form gebaut wird. Nun plant die DB-Tochter die Anlage neu. Dabei stehen erneut die Fragen im Raum:
- ist die Anlage wirtschaftlich zu betreiben, nun wo die Lärmschutzgesetze doch eingehalten werden müssen?
- ist die Anlage möglicherweise besser als „Trimodale“ Anlage mit Kanalanbindung auszulegen und damit am Logistikschwerpunktstandort Barsinghause-Wunstorf besser als in Lehrte aufgehoben? Die Region Hannover ließ zumindest eine Machbarkeitsstudie dazu anfertigen, die uns vorliegt.
- Ist die Finanzierung gesichert, wenn die höheren Kosten für die Einhaltung der Gesetze berücksichtigt werden müssen?
- Ist ein gesetzeskonformer Betrieb überhaupt noch möglich, wenn die Gütermengenprognosen realistisch angesetzt werden?
- Kann man die Gütermengenprognose überhaupt noch trickreich schönrechnen, jetzt, da der Bundesverkehrswegeplan 2030 ganz klar von einer Verdopplung bis 2030 ausgeht?
Ein paar Augenöffner
Im Moment wird mit 235.000 Containern pro Jahr und 700m langen Zügen gerechnet. Aber „alles bleibt anders“:
DB_Gueterzuege_XXL_835m_lang__Wirtschaftswoche DB_Gueterzuege_bald_835m_bis_1500m_lang__Wirtschaftswoche
lehrte-neubau-eines-umschlagbahnhofes-id_-9504695-ausschreibung-dtad
Das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Megahub-Anlage (Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr) im Bereich des Rangierbahnhofs Lehrte wurde durch die Bezirksregierung Hannover am 07.05.1997 eingeleitet.
Eine Genehmigung (Planfeststellung) wurde am 14.4.2005 erteilt – jedoch für eine Anlage, die nicht mehr gebaut werden kann, weil sie
a) vom Hersteller nicht mehr geliefert wird
b) ohnehin zu laut wäre
Eine erneute Planung wurde im Jahr 2011 begonnen. Die DB AG versuchte, die Planung unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchzusetzen. Unsere Volksvertreter akzeptierten dies nicht und erwirkten eine regelkonforme öffentliche Auslegung.
Mit Eurer Hilfe erarbeiteten wir vom 22.3.2015 bis 22.7.2015 eine Liste der mangelhaften und fragwürdigen Punkte der Planung. Am 22.7.2015 wurde die aktuelle Planung durch die zuständige Behörde zurückgewiesen: „Der Lärmschutz muß ernst genommen, die Verkehrsprognosen korrigiert und der LKW-Verkehr berücksichtigt werden.“
Durch den MegaHub sind erhöhte Belästigungen für Ahlten zu erwarten, wie z.B.:
- Lärm- und Lichtbelästigung durch die Anlage
- Lärmbelästigung durch den Zulieferverkehr (Güterzüge, Lastwagen)
- Verkehrsbelästigung durch den Zulieferverkehr (Lastwagen auf den Straßen)
- Müllbelästigung durch wartende bzw. campierende Lastwagen
- …
Den MegaHub wird man vielleicht nicht mehr verhindern können, wohl aber die negativen Auswirkungen für die Anliegerortschaften.
Inzwischen liegt ein überarbeiteter Antrag vor, der auf Genehmigung wartet. Wieder wurde mit viel Aufwand ein Musterschreiben/Widerspruch entworfen, der hier zur Verfügung gestellt wird. Jeder Anwohner hat so die Möglichkeit, ganz einfach seine ureigensten Interessen wahrzunehmen.
Im Moment haben wir folgende Situation:
1997 erster Plan der Anlage genehmigt. Schallgutachten unvollständig.
2005 die Änderung I genehmigt (weniger Kräne, damit scheinbar leiser).
Frühjahr 2014 Änderung II beantragt, auf Basis des alten 2005er Gutachtens, Öffentlichkeit erfährt von über 300.000 Containern pro Jahr
August 2014 mehrere Fehler im Lärmschutzgutachten aus 2005 festgestellt. Genehmigung aus 2005 ist inzwischen „planfestgestellt“ und damit „unanfechtbar“.
Pech gehabt? Mitnichten! Er müßte durch VwVfG § 75 Abs. 4 inzwischen wieder ungültig geworden sein (5 Jahre kein Baubeginn). Notfalls könnte VwVfG § 75 Abs. 1a kann den alten Antrag wegen der erheblichen Mängel einkassieren, hier könnte bereits Stadt oder Ortsrat klagen. Wenn das auch nicht hilft, könnte noch nach VwGO §42 greifen, es müßten allerdings direkt Betroffene klagen.
September 2014 Änderung II geht mit neuem Schallgutachten nochmal ins Rennen. Die Lärmschutz-Berechnung erfolgt nur für 100.000 Container, der Antrag für 124.000 Container.
2015 Änderung II öffentlich ausgelegt, aber leider mit Fehlern im Gutachten, die auf den Fehlern von 2005 aufbauen, sowie Fehlern die darauf basieren, daß sich seit 2015 einige Gesetze und Verordnungen geändert haben.
2015 mehrere Fehler im Lärmschutzgutachten 2014 festgestellt und durch unabhängigen Gutachter bestätigt. Die Anlage ist, wie ihre Zwillingsgeschwister in anderen Städten, in der Lage 300.000 bis 350.000 Container zu bewegen!
Änderung II ist wohl nicht genehmigungsfähig und wird mit Sicherheit nachgebessert. Hier müssen wir einhaken! Wenn wir erreichen, daß der verbesserte Antrag schon zu dem Schluß kommt, ein Lärmschutzwall muß her und der LKW-Verkehr muss vom Ort ferngehalten werden und die Güterzüge dürfen nachts nur sehr, sehr leise einrollen (30 km/h und „überwachtes“ (glattgeschliffenes) Gleis), dann haben wir fast gewonnen!
14.04.2015 Alle unsere Einwendungen kommen heute bei der zuständigen Behörde an. Deine ist auch dabei, nicht wahr?
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